Allgemeine Geschäftsbedingungen GUNDT Amrum | Ferienwohnungen

§ 1 Nur den im Mietvertrag aufgeführten Personen ist das Wohnen in dem Mietobjekt erlaubt. Die Anzahl der Personen darf die angegebene Personenanzahl nicht übersteigen. Der Vermieter verpflichtet sich, bei Mietbeginn das Objekt in gepflegtem und sauberen Zustand zu übergeben.

1.2 Der Mieter ist verpflichtet, bei Mietende das Objekt in gepflegtem und sauberen Zustand zu hinterlassen und zu übergeben. Das bedeutet im Einzelnen: Mülleimer entleeren, Flaschen und Papier entsorgen, Bad von grobem Schmutz befreit, Handtücher in die Dusche legen. Die Spülmaschine ausgeräumt, alle Räume gesaugt,Tische abgewischt, benutztes Geschirr und Gläser gespült in den dafür vorgesehenen Küchenschränken. Bei Nichtbeachtung berechnen wir für pauschal 100,- € als zusätzlichen Reinigungsaufwand. Bei gröberen Verschmutzungen zusätzlich 49,- € pro Stunde zum Pauschalbetrag.

1.3 Die Mitnahme eines Hundes ist bei der Buchung anzumelden. Wir berechnen pro Hund & pro Tag 15,- € Gebühr. Der Aufenthalt der Haustiere auf Möbeln und in den Schlafräumen ist nicht zugelassen. Der Vermieter ist berechtigt bei einem erhöhten Reinigungsaufwand, dies dem Mieter in Rechnung zu stellen.

1.4 Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 16 Uhr zu Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die bestellte Ferienwohnung bis 11 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.

1.5 Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und spätestens bei der Abreise dem Vermieter zu melden und vom Mieter zu bezahlen.

1.6 Dem Mieter ist bekannt, dass es sich um eine Nichtraucherwohnung handelt und somit das Rauchen in der Wohnung nicht gestattet ist.

1.7 Internetzugang  ist kostenlos vorhanden. Bedingt durch die Insellage bitten wir teilweise beeinträchtigungen zu entschuldigen.

1.8 Dem Mieter werden ein Wohnungsschlüssel ausgehändigt.
Der Verlust eines Schlüssels muss sofort angezeigt werden. Die Kosten für eine Neubeschaffung wird dem Mieter berechnet.

1.9 Im Mietpreis sind sämtliche Nebenkosten, wie die Bettwäsche (Betten bezogen), ein Handtuchpaket pro Person und Energiekosten enthalten. Die Kosten für eine Endreinigung werden zur Zeit mit 90,- € in Rechnung gestellt. 

1.10 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet.

1.11 Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Wohnungs- / Grundstücksnachbarn zu nehmen.

1.12 Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit schriftlich stornieren.

Es gelten die GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM HOTEL- UND VERMIETUNGSGEWERBE

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die gemietete Wohneinheit (Ferienwohnung) bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war –bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16 Uhr.

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach §552BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw., oder solche, die der Gastwirt bzw. Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter, Abbestellfristen für gemietete Hotelzimmer, Appartements, Wohnungen oder andere Unterkünfte, sieht der Gesetzgeber nicht vor.

5. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen das betreffende Zimmer oder die sonstige Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.

6. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten, die ersparten Aufwendungen, wie z.B. Bettwäsche, abzusetzen. In der Rechtsprechung haben sich hierfür folgende

Erfahrungssätze als Durchschnittswerte ergeben:

Übernachtung: 10%
Übernachtung/Frühstück: 20%
Halbpension: 30%
Vollpension: 40%

7. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Beherbergungsbetriebes. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Niebüll, bei höheren Streitigkeiten das Landgericht in Flensburg.

Sollte der Mieter während des gebuchten Zeitraumes von der Buchung zurücktreten, behält der Vermieter den Gesamtbetrag ein.

1.13 Wir behalten uns vor, Umbuchungen, Stornierungen und Vertragsänderungen mit 50,00 € in Rechnung zu stellen

1.14 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gastaufnahmevertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Gastaufnahmevertrages grundsätzlich nicht berührt. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die sofern rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

1.15 Sind kürzere Aufenthalte durch Belegungslücken oder Anschlusstermine zur Vermietung freigegeben, sind diese auf Nachfrage buchbar.

Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.

8. Stornobedingungen sind bei GUNDT Amrum wie folgt;

Ab 160 Tagen vor Anreise, 24:00 Uhr: 20%
Ab 60 Tagen vor Anreise, 24:00 Uhr: 50%
Ab 30 Tagen vor Anreise, 24:00 Uhr: 90%